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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AT-EVENTS

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AT-EVENTS  André Sebastian & Tobias Meißner GbR

  1. Geltungsbereich

    AT-EVENTS veranstaltet auf eigene Rechnung Veranstaltungen für Einzelkunden (im folgenden „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen AT-EVENTS und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt AT-EVENTS nicht an, es sei denn, AT-EVENTS hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  2. Vertragsschluss / Kartenerwerb

    Der Vertrag zwischen AT-EVENTS und dem Kunden kommt durch den Verkauf der Eintrittskarten an den Kunden zustande.
    Der Kunde erwirbt die Veranstaltungskarten und sonstigen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
    Sofern vom Kunden Veranstaltungskarten und sonstige Leistungen weiter veräußert werden, ist eine Vertretung von AT-EVENTS oder dem Veranstalter ausgeschlossen.

  3. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

    Der Kaufpreis wird mit Erhalt der Eintrittskarten zur Zahlung fällig. Zahlungen können nur durch Barzahlung erfolgen.

  4. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

    Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

    Muss eine Veranstaltung ausfallen, tauscht AT-EVENTS Eintrittskarten gegen Karten der gleichen Preiskategorie für einen anderen Veranstaltungstag um oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarten. Der Tausch oder die Rückgabe müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach dem Ausfall der Veranstaltung erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

  5. Haftung / Schadenersatz

    Schadenersatzansprüche des Kunden gegen AT-EVENTS oder den Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder anfänglichem Unvermögen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Arbeitnehmer und Vertreter sowie von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

  6. Datenschutz

    AT-EVENTS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

  7. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen AT-EVENTS und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Gera, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

  8. Benutzungsbedingungen

    Der Kunde erkennt die nachfolgenden Benutzungsbedingungen an:

    Mäntel, Schirme, Taschen und ähnliche Gegenstände müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

    Die Haftung für deren Inhalt ist ausgeschlossen soweit dessen Wert den Betrag von 20,00 € übersteigt.

    Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.